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"Der Weg in eine GmbH ist immer mit der Aufdeckung stiller Reserven verbunden, es sei denn, es gilt Umwandlungssteuerrecht" - so lautet der Grundsatz der Steuerprofis.

Aktualisiert: vor 6 Tagen



verdeckte Sachgründung
Bild: AndreyPopov/istockphoto

Im Folgenden werde ich das kurz erläutern.

Was sind stille Reserven?


Stille Reserven sind Wertzuwächse, die seit dem Erwerb eines Wirtschaftsgutes oder der Gründung eines Unternehmens entstanden sind. Sie lassen sich z.B. bei Wirtschaftsgütern durch den Verkehrswert am Stichtag und bei einem Einzelunternehmen durch eine entsprechende Bewertung ermitteln.


Wenn dein Unternehmen in den letzten Jahren Gewinne erwirtschaftet hat, ist der Unternehmenswert seit der Gründung wahrscheinlich gestiegen. Nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren gemäß §§ 199 BewG ff. kann dies wie folgt aussehen: Es wird der durchschnittliche Gewinn der letzten drei Jahre zugrunde gelegt. Davon wird der Unternehmerlohn abgezogen, die Pauschalsteuer von 30 % abgezogen und der verbleibende Betrag mit einem Kapitalisierungsfaktor von 13,75 multipliziert. Selbst bei einem Gewinn von nur 10.000 € ergibt sich so ein Unternehmenswert von 137.500 €.


Dies zeigt, dass dein Unternehmen zum Zeitpunkt der Umwandlung in eine GmbH bereits deutlich mehr wert sein kann als zu Beginn deiner Tätigkeit.


Was passiert mit deinem Einzelunternehmen? Kann man es einfach stilllegen? (Aufdeckung stiller Reserven)


Zu Beginn deiner Tätigkeit hast du dein Unternehmen beim Finanzamt angemeldet. Beendest du deine Tätigkeit, musst du es auch wieder abmelden – das nennt sich im Steuerrecht Betriebsaufgabe. Dabei müssen alle stillen Reserven, also der Wertzuwachs deines Unternehmens, aufgedeckt und versteuert werden. Meldest du dies nicht an und führst das Unternehmen stattdessen in Form einer GmbH weiter, liegt eine verdeckte Sachgründung vor.


Dies ist jedoch nicht möglich, ohne die stillen Reserven offenzulegen – es sei denn, das Umwandlungssteuerrecht findet Anwendung. Dieses soll dabei helfen, die bei Umstrukturierungen entstandenen stillen Reserven nicht sofort versteuern zu müssen, um das Vermögen und die Liquidität des Unternehmens zu schützen.


Aufdeckung stiller Reserven


Deshalb solltest du dein Einzelunternehmen nicht einfach aufgeben, sondern es in eine GmbH umwandeln, wenn du das Geschäft weiterführen willst. Die Kosten für die Umwandlung sind in der Regel geringer als die Steuern, die bei einer Betriebsaufgabe anfallen würden.

 

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